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Wer darf Permanent Make-up machen? Voraussetzungen, Ausbildung und rechtliche Einordnung

  • Autorenbild: Anna Anat Revzin | ANNAMAGISTRA
    Anna Anat Revzin | ANNAMAGISTRA
  • 18. Aug.
  • 9 Min. Lesezeit

Wer in Deutschland Permanent Make-up professionell anbieten möchte, braucht dafür grundsätzlich keinen Meisterbrief im Kosmetiker-Handwerk. Auch eine abgeschlossene Ausbildung zur Kosmetikerin ist keine allgemeine handwerksrechtliche Voraussetzung für den Einstieg.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Permanent Make-up ein Bereich ohne Regeln oder fachliche Anforderungen ist.

Wer selbstständig arbeitet, muss unter anderem die gewerbliche und handwerksrechtliche Einordnung, Hygienevorgaben und die Anforderungen an verwendete Pigmente beachten. Gleichzeitig arbeitet eine PMU-Artistin mit Nadeln in der Haut und übernimmt damit eine Verantwortung, die weit über eine reine Gewerbeanmeldung hinausgeht.

Deshalb solltest du von Anfang an zwei Fragen unterscheiden:

Was darf ich rechtlich?

und:

Was muss ich fachlich beherrschen, um sicher und professionell zu arbeiten?

Genau diese beiden Fragen werden im Permanent Make-up häufig miteinander verwechselt.

Braucht man eine Ausbildung zur Kosmetikerin für Permanent Make-up?

Eine klassische Kosmetikausbildung ist keine allgemeine Voraussetzung dafür, sich später im Permanent Make-up selbstständig zu machen.

Das Kosmetiker-Handwerk gehört nach der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Handwerken. Für ein zulassungsfreies Handwerk besteht keine allgemeine Meisterpflicht wie bei den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A.

Permanent Make-up ist gleichzeitig kein Fremdkörper innerhalb der Kosmetik. In der staatlich anerkannten Berufsausbildung zur Kosmetikerin beziehungsweise zum Kosmetiker ist „Permanentes Make-up“ ausdrücklich als mögliche Wahlqualifikation vorgesehen. Auch die Meisterprüfungsverordnung im Kosmetiker-Gewerbe nennt Permanent Make-up an Augenbrauen, Lidrand und Lippen ausdrücklich.

Für Quereinsteigerinnen ist dabei vor allem eines wichtig:

Du musst nicht zuerst Kosmetikerin werden, bevor du Permanent Make-up lernen kannst.

Die offene Zugangsmöglichkeit bedeutet aber nicht, dass fachliches Wissen überflüssig wäre.

Beim Permanent Make-up werden Pigmente mit Nadeln in die Haut eingebracht. Dafür musst du wesentlich mehr verstehen als die Bewegung eines Pigmentiergeräts. Haut, Hygiene, Arbeitstiefe, Pigmentologie, Wundheilung, Kontraindikationen und der Umgang mit unterschiedlichen Ausgangssituationen gehören unmittelbar zur Behandlung.

Keine Pflicht zu einer bestimmten Vorbildung bedeutet nicht, dass keine fundierte Ausbildung notwendig ist.

Das ist ein entscheidender Unterschied.

Braucht man für Permanent Make-up einen Meisterbrief?

Für das zulassungsfreie Kosmetiker-Handwerk besteht keine allgemeine Meisterpflicht. Die Handwerksordnung führt „Kosmetiker“ in Anlage B, also bei den Gewerben, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können.

Ein Meisterabschluss im Kosmetiker-Gewerbe existiert trotzdem und kann eine umfangreiche zusätzliche Qualifikation darstellen. Er ist nur nicht dieselbe Art von gesetzlicher Zugangsvoraussetzung wie der Meisterbrief in einem zulassungspflichtigen Handwerk.

Das ist wichtig, weil auf dem Beauty-Markt sehr unterschiedliche Begriffe verwendet werden:

„ausgebildet“, „zertifiziert“, „geprüft“, „staatlich anerkannt“ oder „professionell qualifiziert“.

Diese Begriffe beschreiben nicht automatisch dieselbe Art von Ausbildung oder Prüfung.

Wenn du später selbst eine PMU-Ausbildung auswählst, solltest du deshalb immer prüfen, was genau hinter einer Qualifikationsbezeichnung steht und wer die entsprechende Leistung tatsächlich überprüft hat.

Rechtlich erlaubt und fachlich qualifiziert sind zwei verschiedene Dinge

Dieser Punkt ist für mich der Kern der gesamten Frage.

Ein Gewerbeschein überprüft nicht, ob du eine Kontraindikation erkennst. Er überprüft nicht, ob du in der richtigen Hauttiefe arbeitest. Und er sagt nichts darüber aus, ob du Pigmente fachlich auswählen oder eine ungeeignete Behandlung rechtzeitig ablehnen kannst.

Eine gewerbliche Berechtigung ist keine fachliche Qualitätsprüfung.

Gerade beim Permanent Make-up ist diese Unterscheidung wichtig, weil deine Arbeit nicht am Abend abgeschminkt wird. Du arbeitest im Gesicht deiner Kundin und in ihrer Haut.

Eine falsche Form, ungeeignete Pigmente, hygienische Fehler oder eine zu tiefe Pigmentierung können Folgen haben, die lange sichtbar bleiben.

Deshalb würde ich die Frage

„Darf ich Permanent Make-up machen?“

niemals isoliert betrachten.

Die fachlich wichtigere Frage lautet:

„Bin ich so ausgebildet, dass ich die Verantwortung für diese Behandlung wirklich übernehmen kann?“

Was muss ich anmelden, wenn ich Permanent Make-up selbstständig anbiete?

Wenn du einen selbstständigen Gewerbebetrieb eröffnest, ist grundsätzlich eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde erforderlich.

§ 14 Gewerbeordnung schreibt vor, dass der Beginn eines selbstständigen stehenden Gewerbes angezeigt werden muss.

Daneben muss die handwerksrechtliche Einordnung des konkreten Betriebs beachtet werden.

Wer einen zulassungsfreien Handwerksbetrieb als stehendes Gewerbe beginnt, muss dies nach § 18 Handwerksordnung bei der zuständigen Handwerkskammer anzeigen. Welche Einordnung für das konkrete Geschäftsmodell gilt, sollte deshalb vor der Gründung mit der zuständigen Handwerkskammer geklärt werden.

Hinzu kommen Anforderungen, die vom Standort beziehungsweise Bundesland abhängen können.

Gerade bei Permanent Make-up ist deshalb sinnvoll, nicht nur mit dem Gewerbeamt zu sprechen, sondern auch zu prüfen, welche Vorgaben die zuständige Handwerkskammer und das Gesundheitsamt am eigenen Betriebsort machen.

Welche Hygienevorschriften gelten für Permanent Make-up?

Hygiene ist beim Permanent Make-up keine freiwillige Zusatzleistung.

Sie gehört zur Grundlage der Tätigkeit.

Bei einer Behandlung wird die natürliche Schutzbarriere der Haut gezielt verletzt. Dadurch können Krankheitserreger übertragen werden, wenn Instrumente, Arbeitsflächen oder Abläufe nicht hygienisch korrekt organisiert sind.

In Nordrhein-Westfalen fällt Permanent Make-up ausdrücklich unter die Hygiene-Verordnung für Tätigkeiten, bei denen Instrumente verwendet werden, die Haut oder Schleimhaut verletzen können. Für entsprechende Betriebe besteht eine Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt. Offizielle Informationen der Städte Dortmund und Bielefeld nennen Permanent Make-up ausdrücklich als erfasste Tätigkeit.

Die Stadt Köln führt Permanent Make-up ebenfalls ausdrücklich bei den nichtärztlichen Einrichtungen auf, deren Einhaltung der Hygienevorschriften durch das Gesundheitsamt überwacht wird.

Für eine zukünftige PMU-Artistin bedeutet das: Es reicht nicht, schöne Ergebnisse pigmentieren zu können.

Du musst verstehen, wie ein hygienisch sicherer Arbeitsplatz aufgebaut wird, wie Kontamination verhindert wird, welche Materialien einmalig verwendet werden und wie du dich und deine Kundin während einer Behandlung schützt.

Hygiene ist kein Kapitel am Rand einer PMU-Ausbildung. Sie gehört an ihren Anfang.

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für PMU-Pigmente?

Auch die verwendeten Pigmente unterliegen gesetzlichen Anforderungen.

Für Tätowiermittel und Mittel für Permanent Make-up gelten unter anderem die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie der Tätowiermittel-Verordnung. Zusätzlich bestehen auf europäischer Ebene REACH-Beschränkungen für bestimmte Stoffe und Stoffgruppen in Tattoo- und PMU-Farben. Die europäischen Beschränkungen gelten grundsätzlich seit dem 4. Januar 2022.

Die Regelungen betreffen nicht nur bestimmte Inhaltsstoffe. Auch Kennzeichnungsvorgaben spielen eine Rolle. Bei Gemischen, die für Tätowierungen oder Permanent Make-up bestimmt sind, muss dieser Verwendungszweck beispielsweise entsprechend angegeben werden.

Eine PMU-Artistin muss deshalb keine Chemikerin sein.

Sie sollte aber verstehen, womit sie arbeitet, Produkte nachvollziehbar auswählen können und wissen, dass nicht jede Farbe, die irgendwo online angeboten wird, automatisch für professionelles Permanent Make-up in Deutschland geeignet ist.

Professionelle Arbeit beginnt nicht erst an der Nadelspitze. Sie beginnt bereits bei der Auswahl der Materialien.

Welche Kenntnisse sollte eine professionelle PMU-Ausbildung vermitteln?

Wenn keine einheitliche PMU-Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben ist, wird die Auswahl der richtigen Ausbildung umso wichtiger.

Eine professionelle Schulung sollte dich nicht nur darin trainieren, eine bestimmte Augenbraue, Lippe oder Lidlinie nachzumachen.

Du solltest verstehen, wie Haut aufgebaut ist und wie Wundheilung funktioniert. Du musst Kontraindikationen erkennen können, Pigmente beurteilen und eine angemessene Arbeitstiefe kontrollieren.

Dazu kommen Hygiene, Geräteführung, Farbwahl, Vorzeichnung, Formenlehre und die praktische Arbeit an Modellen.

Auch Beratung gehört dazu.

Eine professionelle PMU-Artistin muss nicht nur wissen, was technisch möglich ist. Sie muss ebenso erkennen können, was bei einer bestimmten Kundin nicht sinnvoll oder nicht verantwortbar ist.

Genau darin liegt für mich ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Erlernen einer einzelnen Technik und einer fundierten Berufsvorbereitung.

Mehr darüber, woran du eine professionelle Ausbildung erkennst, erklären wir im Artikel „Permanent Make-up Ausbildung: So findest du die richtige Schulung für deinen erfolgreichen Start“.

Kann man als Quereinsteigerin Permanent Make-up lernen?

Ja. Gerade weil eine klassische Kosmetikausbildung keine allgemeine handwerksrechtliche Voraussetzung für den Einstieg darstellt, ist Permanent Make-up grundsätzlich auch für Quereinsteigerinnen zugänglich.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Teilnehmerin denselben Ausbildungsweg benötigt.

Eine Kosmetikerin bringt möglicherweise bereits Erfahrung mit Haut, Hygiene, Kundengesprächen oder Gesichtsproportionen mit. Eine Teilnehmerin aus dem Büro, der Pflege oder dem Einzelhandel beginnt an anderen Stellen bei null.

Eine gute Ausbildung muss diesen Unterschied berücksichtigen.

Für eine komplette Anfängerin sollten die Grundlagen deshalb nicht einfach vorausgesetzt werden, sondern nachvollziehbar aufgebaut und anschließend praktisch angewendet werden.

Wichtig ist nicht, aus welchem Beruf du kommst. Entscheidend ist, welchen fachlichen Stand du erreichst, bevor du Verantwortung für eine Kundin übernimmst.

Das Thema Quereinstieg behandeln wir noch ausführlicher im Artikel „Permanent Make-up Ausbildung ohne Vorkenntnisse: Ist der Einstieg als Quereinsteigerin möglich?“.

Braucht man ein Zertifikat, um Permanent Make-up anzubieten?

Ein Zertifikat kann dokumentieren, welche Ausbildung oder Prüfung du absolviert hast.

Es beantwortet aber nicht automatisch die Frage, wie umfangreich deine Qualifikation tatsächlich ist.

Ein internes Academy-Zertifikat kann zum Beispiel bestätigen, dass du an einer Schulung teilgenommen oder bestimmte interne Anforderungen erfüllt hast. Eine externe Prüfung ist etwas anderes.

Deshalb solltest du bei Zertifikaten immer fragen:

Wer stellt das Zertifikat aus?Was wurde tatsächlich geprüft?Musste eine Leistung bestanden werden?Und ist die Qualifikation später nachvollziehbar?

Warum MAGISTRA® zwischen Ausbildung und externer Qualifikationsprüfung unterscheidet

Gerade weil der Zugang zum Permanent Make-up in Deutschland vergleichsweise offen ist, halte ich überprüfbare Ausbildungsstandards für besonders wichtig.

Bei MAGISTRA® besteht Ausbildung deshalb nicht nur aus dem Erlernen einzelner Techniken. Das System verbindet fachliche Grundlagen, Übungen, Modellpraxis und kontrolliertes Lernen.

Auch die Qualifikation der Trainerinnen spielt dabei eine Rolle. Alle festen Trainerinnen im MAGISTRA® Team verfügen über eine IHK-geprüfte Ausbildereignung nach AEVO.

Zusätzlich gibt es bei MAGISTRA® die Möglichkeit einer externen TÜV Rheinland Prüfung.

Die offizielle Prüfungs- und Zertifizierungsordnung von PersCert TÜV nennt dafür zwei Zulassungsvoraussetzungen: die Teilnahme an dem von PersCert TÜV anerkannten Kurs „Permanent Make-up Expert:in“ der ANNAMAGISTRA GmbH und die bestandene lehrgangsbegleitende praktische Prüfung. Anschließend prüft PersCert TÜV die Anmeldung und entscheidet über die Zulassung zur externen Prüfung. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

Auch die Zertifizierungsentscheidung trifft PersCert TÜV. Nur bei einer positiven Zertifizierungsentscheidung wird ein PersCert TÜV Zertifikat erteilt.

Damit unterscheiden wir bewusst drei Ebenen:

eine Tätigkeit rechtlich ausüben dürfen,

für diese Tätigkeit professionell ausgebildet werden

und

eine definierte Qualifikation zusätzlich extern überprüfen lassen.

Diese drei Dinge sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Rechtliche Einordnung auf einen Blick

Für den Einstieg in Permanent Make-up solltest du folgende Punkte auseinanderhalten:

  • Für das zulassungsfreie Kosmetiker-Handwerk besteht keine allgemeine Meisterpflicht.

  • Eine abgeschlossene klassische Kosmetikausbildung ist keine allgemeine handwerksrechtliche Voraussetzung für den Einstieg in Permanent Make-up.

  • Wer selbstständig einen Gewerbebetrieb eröffnet, muss die Gewerbeanmeldung beachten.

  • Die konkrete handwerksrechtliche Einordnung sollte mit der zuständigen Handwerkskammer geklärt werden; § 18 HwO regelt die Anzeige eines zulassungsfreien Handwerksbetriebs.

  • Hygienevorschriften können auf Landesebene konkretisiert werden. In NRW wird Permanent Make-up ausdrücklich von der Hygiene-Verordnung erfasst.

  • Für PMU-Pigmente gelten gesetzliche Sicherheits-, Stoff- und Kennzeichnungsvorgaben.

Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung zum Stand vom 18.08.2026 und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Vor der Gründung solltest du die Anforderungen für deinen konkreten Standort mit den zuständigen Behörden und der zuständigen Handwerkskammer klären.

Warum ich die offene Zugangssituation kritisch sehe

Ich finde es wichtig, die Rechtslage nicht dramatischer darzustellen, als sie tatsächlich ist. Genauso falsch wäre es aber, aus der fehlenden Meisterpflicht zu schließen, dass Permanent Make-up fachlich einfach ist.

Mein eigener Hintergrund liegt in den medizinischen Wissenschaften. Ich bin B.Sc. Biology, M.Sc. Medical Sciences, habe im dermatologischen Bereich der Uniklinik Köln gearbeitet und bin IHK-geprüfte Ausbilderin nach AEVO sowie Sachverständige im Permanent Make-up Bereich.

Gerade aus dieser Perspektive sehe ich einen deutlichen Unterschied zwischen:

„Ich darf diese Tätigkeit anbieten.“

und:

„Ich kann diese Tätigkeit verantwortungsvoll beherrschen.“

Nach über 3.500 ausgebildeten Frauen sehe ich immer wieder, dass professionelle Sicherheit nicht dadurch entsteht, dass jemand möglichst schnell ein Zertifikat erhält.

Sie entsteht, wenn eine Teilnehmerin versteht, was sie in der Haut tut, Risiken erkennt, Entscheidungen begründen kann und auch weiß, wann eine Behandlung besser nicht durchgeführt werden sollte.

Dass der Gesetzgeber keinen einheitlichen PMU-Ausbildungsweg vorgibt, macht eine fundierte Ausbildung für mich deshalb nicht weniger wichtig.
Es macht die eigene Verantwortung bei der Wahl der Ausbildung größer.

Anna Anat Revzin, Gründerin der MAGISTRA® Academy

Welche Fragen solltest du vor deinem Einstieg klären?

Bevor du deine erste Kundin behandelst, solltest du nicht nur wissen, ob du dein Gewerbe anmelden kannst.

Du solltest auch beantworten können:

  • Wie ist die Haut aufgebaut und in welchem Bereich arbeite ich?

  • Welche Kontraindikationen muss ich erkennen?

  • Wie verhindere ich Infektionen und Kreuzkontamination?

  • Wie wähle ich geeignete Pigmente aus?

  • Wie kontrolliere ich Arbeitstiefe und Hautreaktion?

  • Wann sollte ich eine Behandlung ablehnen?

  • Welche Anmeldungen und Hygieneanforderungen gelten an meinem Standort?

Wenn eine Ausbildung dir hauptsächlich zeigt, wie eine Technik aussieht, diese Fragen aber offenlässt, reicht sie für einen verantwortungsvollen professionellen Einstieg nicht aus.

Häufige Fragen: Wer darf Permanent Make-up machen?

Darf man Permanent Make-up ohne Ausbildung anbieten?

Es gibt keine allgemeine handwerksrechtliche Vorgabe, nach der vor dem Einstieg zwingend ein bestimmter PMU-Abschluss oder ein Meisterbrief vorgelegt werden muss. Das Kosmetiker-Handwerk ist zulassungsfrei.

Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Behandlung ohne fundierte fachliche Vorbereitung verantwortbar ist. Permanent Make-up verletzt die Haut und erfordert Kenntnisse in Hygiene, Haut, Pigmentologie, Technik, Kontraindikationen und Wundheilung.

Muss ich Kosmetikerin sein, um Permanent Make-up zu machen?

Eine abgeschlossene Ausbildung zur Kosmetikerin ist keine allgemeine handwerksrechtliche Voraussetzung für den Einstieg.

Permanent Make-up ist jedoch innerhalb der staatlich anerkannten Kosmetiker-Ausbildung ausdrücklich als mögliche Wahlqualifikation vorgesehen.

Auch Quereinsteigerinnen können deshalb grundsätzlich in den Bereich einsteigen, sollten die notwendigen fachlichen und praktischen Kompetenzen aber systematisch erwerben.

Brauche ich einen Meisterbrief für Permanent Make-up?

Für das zulassungsfreie Kosmetiker-Handwerk besteht keine allgemeine Meisterpflicht.

Ein Meisterabschluss im Kosmetiker-Gewerbe kann eine zusätzliche Qualifikation darstellen, ist aber nicht die allgemeine gesetzliche Zugangsvoraussetzung für diesen Bereich.

Muss ich für Permanent Make-up ein Gewerbe anmelden?

Wenn du Permanent Make-up selbstständig als Gewerbe anbietest, ist grundsätzlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. § 14 Gewerbeordnung regelt die Anzeigepflicht beim Beginn eines selbstständigen stehenden Gewerbes.

Zusätzlich sollte die handwerksrechtliche Einordnung des konkreten Betriebs mit der zuständigen Handwerkskammer geklärt werden.

Muss ich Permanent Make-up beim Gesundheitsamt anmelden?

Das hängt von den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes ab.

In Nordrhein-Westfalen fällt Permanent Make-up ausdrücklich unter die Hygiene-Verordnung. Für entsprechende Betriebe besteht eine Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt.

Kann ich nach einem Onlinekurs direkt Kundinnen behandeln?

Ob ein Kurs online oder vor Ort durchgeführt wird, sagt allein noch nichts darüber aus, ob du anschließend praktisch sicher arbeiten kannst.

Theoretische Inhalte lassen sich sehr gut digital vermitteln. Arbeitstiefe, Hautspannung, Pigmentaufnahme und der Umgang mit realen Hautreaktionen müssen dagegen praktisch erlernt und kontrolliert werden.

Deshalb sollte vor der ersten eigenständigen Behandlung nicht nur gefragt werden:

„Habe ich den Kurs abgeschlossen?“

Sondern:

„Kann ich die Behandlung fachlich sicher und nachvollziehbar durchführen?“

Fazit: „Dürfen“ und „können“ sind im Permanent Make-up zwei verschiedene Fragen

Der Einstieg in Permanent Make-up ist in Deutschland grundsätzlich auch ohne Meisterbrief oder vorherige klassische Kosmetikausbildung möglich.

Das bedeutet jedoch nicht, dass der Bereich ohne Anforderungen ist.

Gewerbliche und handwerksrechtliche Fragen müssen geklärt werden. Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Für verwendete Pigmente gelten gesetzliche Anforderungen. Je nach Standort können weitere konkrete Vorgaben hinzukommen.

Vor allem aber ist eine rechtliche Zugangsmöglichkeit noch kein Beweis für fachliche Kompetenz.

Die wichtigste Frage lautet deshalb nicht nur:

Darf ich Permanent Make-up anbieten?

Sondern:

Bin ich so ausgebildet, dass ich die Verantwortung für die Haut und das Gesicht meiner Kundin wirklich übernehmen kann?

Genau daran sollte sich die Wahl einer professionellen Ausbildung orientieren.

Du möchtest Permanent Make-up professionell lernen und herausfinden, welcher Ausbildungsweg zu deinen Vorkenntnissen passt?



Autorin: Anna Anat Revzin | Gründerin der MAGISTRA Academy

Fachlich geprüft: Anna Anat Revzin

Zuletzt fachlich geprüft: 18.08.2026

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